Die Gefährdungseinschätzung
mit dem InsoFa-Dreischritt
Der Prozess der Gefährdungseinschätzung im Kontext der Kinderschutzberatung durch eine InsoFa ist das Herzstück der Beratung. „Hierbei handelt es sich um einen komplexen Erkenntnis- und Entscheidungsprozess, der dazu dient, im Wege einer interfachlichen Beurteilung und Bewertung von zuvor ermittelten gefährdungsrelevanten Tatsachen handlungsleitende und -bestimmende Risikofaktoren zu erarbeiten, um sodann mittels einer darauf bezogenen Gesamtwürdigung aller gefährdungsrelevanten Risikofaktoren die im Einzelfall bestehende Gefährdung des Kindeswohls und zwar nach Art und Ausmaß, festzustellen.“ (Bringewat 2012, S. 330)
Der InsoFa-Dreischritt bietet der InsoFa einen strukturierten Ablauf und passendes Material, um die ratsuchenden Fachkräfte dazu zu befähigen, eine Gefährdungseinschätzung eigenständig vorzunehmen.

Der InsoFa-Dreischritt gliedert die Beratung in drei aufeinander aufbauende Schritte:
1. die Auswahl relevanter Gefährdungsbereiche,
2. das Benennen gewichtiger Anhaltspunkte und
3. die abschließende Einschätzung im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung.
Die InsoFa wird dabei mit eigens entwickelten Materialien ausgestattet, die Moderation und Ablauf gezielt unterstützen – so kann die Beratung sicher und strukturiert gestaltet werden. Ein besonderes Herzstück des Dreischritts ist die Visualisierung: Sie macht den Prozess greifbar und hilft den ratsuchenden Fachkräften, Schritt für Schritt eine fundierte Gefährdungseinschätzung zu erarbeiten – selbstständig und mit Vertrauen in die eigene Fachkompetenz. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt dabei genau dort, wo sie hingehört: bei der ratsuchenden Fachkraft.

Die Arbeit mit dem InsoFa-Dreischritt beruht auf der Grundannahme, dass die zu beratenden Fachkräfte im Rahmen der Beratung dahingehend angeleitet werden, aus eigenen Kräften eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und darauffolgend zu planen, wie weiter vorgegangen werden soll. Dies entspricht dem Wortlaut des § 8a Abs. 4 SGB VIII. Dort heißt es, dass die Mitarbeitenden von Trägern, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dass hierzu eine Insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.

Die Arbeit mit dem InsoFa-Dreischritt beruht auf der Grundannahme, dass das Ergebnis und die weitere Planung zu jedem Zeitpunkt in der Verantwortung der Ratsuchenden liegt. Damit wird den ratsuchenden Fachkräften das Expert*innentum für den eigenen Fall zugestanden.
