Der InsoFa-Dreischritt

Ein Instrument für
die Kinderschutzberatung

Über die Methode

Die Arbeit mit dem InsoFa-Dreischritt beruht auf der Grundannahme, dass die zu beratenden Fachkräfte im Rahmen der Beratung dahingehend angeleitet werden, aus eigenen Kräften eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und darauffolgend zu planen, wie weiter vorgegangen werden soll. Dies entspricht dem Wortlaut des § 8a Abs. 4 SGB VIII. Dort heißt es, dass die Mitarbeitenden von Trägern, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dass hierzu eine Insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird.

Die Arbeit mit dem InsoFa-Dreischritt beruht auf der Grundannahme, dass das Ergebnis und die weitere Planung zu jedem Zeitpunkt in der Verantwortung der Ratsuchenden liegt. Damit wird den ratsuchenden Fachkräften das Expert*innentum für den eigenen Fall zugestanden.

Die Gefährdungseinschätzung
mit dem InsoFa-Dreischritt

Der Prozess der Gefährdungseinschätzung im Kontext der Kinderschutzberatung durch eine InsoFa ist das Herzstück der Beratung. „Hierbei handelt es sich um einen komplexen Erkenntnis- und Entscheidungsprozess, der dazu dient, im Wege einer interfachlichen Beurteilung und Bewertung von zuvor ermittelten gefährdungsrelevanten Tatsachen handlungsleitende und -bestimmende Risikofaktoren zu erarbeiten, um sodann mittels einer darauf bezogenen Gesamtwürdigung aller gefährdungsrelevanten Risikofaktoren die im Einzelfall bestehende Gefährdung des Kindeswohls und zwar nach Art und Ausmaß, festzustellen.“ (Bringewat 2012, S. 330)

Der InsoFa-Dreischritt bietet der InsoFa einen strukturierten Ablauf und passendes Material, um die ratsuchenden Fachkräfte dazu zu befähigen, eine Gefährdungseinschätzung eigenständig vorzunehmen. Es handelt sich dabei um einen dreistufigen Prozess, der durch die InsoFa moderiert, strukturiert und fachlich gefüllt wird.